Schule mit den Förderschwerpunkten
- Sprachheilförderung
- emotionale und soziale Entwicklung
- Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum
der Universitätsstadt Gießen
19.10.2020

Neue Hygienebestimmungen

Liebe Eltern,

nach den Herbstferien gelten für alle Schulen im Landkreis und der Stadt Gießen folgende Regeln:

 

In allen klassen- und jahrgangsübergreifenden Kursen und Lerngruppen ab Jahrgang 5 muss im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Nur im festen Klassenverband gilt weiterhin keine Maskenpflicht.

 

Dies betrifft in unserer Schule die Mittel-und Hauptstufe in den Bereichen WPU und Ganztagsangebote. Ansonsten müssen die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum mit ihrer jeweiligen Klasse keine Maske tragen.

Weiterhin gilt für alle Schülerinnen und Schüler die Maskenpflicht während der Busfahrt und auf dem gesamten Schulgelände.

 

Ich füge die Verordnung des Landkreises hier an.

 

Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Notwendigkeit des Tragens der Masken und die Einhaltung der Hygieneregeln.

 

Bleiben Sie Gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

S. Wießner-Müller

Förderschulrektorin





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Helmut von Bracken Schule
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